Auftrag
Die Zentralen Vertriebsstellen bündeln ausgewählte Folgeprodukte der Länder zu bundesweiten Datensätzen und stellen Sie im Auftrag der Länder qualitätsgesichert zu einheitlichen Gebühren und Lizenzen bereit. Sie dienen damit als zentrale Anlaufstelle für Kunden, die länderübergreifende oder bundesweite Geobasisdaten benötigen.
Bei konkretem Interesse zum Bezug und zur Nutzung von AdV-Produkten können Sie sich gerne an die Zentralen Vertriebsstellen wenden.
Bezugsbedingungen
Die AdV hat mit der AdV-Gebührenrichtlinie ein einheitliches Gebührenmodell für die länderübergreifende Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten und -diensten geschaffen, das von den zentralen Vertriebsstellen angewendet wird. Außerdem stellt die AdV einheitliche Vertragstextbausteine zur Verfügung, die von den zentralen Vertriebsstellen der AdV für Bezugs- und Nutzungsvereinbarungen mit Kunden angehalten werden.