Die Aufgaben des Plenums
Die für die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster zuständigen Verwaltungen der Länder wirken in der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) zusammen, um fachliche Angelegenheiten von grundsätzlicher und überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer einheitlichen Regelung zu behandeln.
Die dazu erforderlichen Beschlüsse fasst das Plenum der AdV.
Das Plenum der AdV richtet zur Erledigung bestimmter Aufgaben Arbeitsgruppen ein.